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Rubrik: Weiteres | 29. März 2020
Delegiertenversammlung des bvvp begrüßt das „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ und fordert in einer Resolution die Berücksichtigung der Besonderheiten psychotherapeutischer Praxen bei der konkreten Ausgestaltung
Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, die per Videokonferenz abgehalten wurde, begrüßt einstimmig, dass im kürzlich verabschiedeten „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ auch ambulante ärztliche und psychotherapeutische Praxen des GKV-Systems eine finanzielle Förderung erhalten, wenn übermäßige Einkommensverluste aufgrund der Corona-Krise zu verzeichnen sind. Dies ist eine Anerkennung und Wertschätzung des hohen Engagements niedergelassener ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen bei der täglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten.
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Rubrik: Weiteres | 25. März 2020
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
aus vielen Ihrer Rückmeldungen wissen wir um die besonderen Herausforderungen, die aktuell in den Praxen zu bewältigen sind. Seien Sie versichert: Die VertreterInnen des bvvp in den KBV-Bundesgremien setzen sich vehement dafür ein, Psychotherapierichtlinie, Psychotherapievereinbarung und EBM-Regelungen vorübergehend so zu erweitern, damit wir die Versorgung unserer PatientInnen weiterhin gewährleisten können. Es ist zu befürchten, dass die derzeit erlassenen notwendigen Einschränkungen des Alltagslebens zu depressiven und ängstlichen Reaktionen und zu Konflikten im sozialen Umfeld führen werden. Die PsychotherapeutInnen werden unter diesen Bedingungen eher mehr als weniger gefordert sein. Wir müssen unseren Versorgungsauftrag so gut derzeit möglich weiter erfüllen und dabei sowohl unsere eigene Gesundheit als auch das Ansteckungsrisiko bei unseren Patienten im Blick haben.
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Rubrik: Weiteres | 25. März 2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über wichtige Aspekte zu Fragen der Realisierung von Gruppentherapie in Zeiten von Corona informieren. Die Mitglieder der Kompetenzgruppe Gruppenpsychotherapie des bvvp sind zu allen Aspekten im regen Austausch mit Vertretern der KBV und des GKV Spitzenverbandes.
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Rubrik: Weiteres | 23. März 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten zugesagt, dass wir Sie informieren, sobald es Neuigkeiten zur Systemischen Therapie gibt. Dies ist nun der Fall.
Die Psychotherapievereinbarung, das entscheidende Regelungswerk für die Genehmigungsvoraussetzungen für den Bereich der Systemischen Psychotherapie bei Erwachsenen für die Ärztlichen und Psychologischen PsychotherapeutInnen, wurde nun überarbeitet.
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Rubrik: Weiteres | 23. März 2020
Liebe Mitglieder, bitte beachten Sie die ständig aktualisierten Meldungen
zu Corona auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg und bleiben Sie gesund.
Es grüßt Sie Ihr VVPN-Vorstand
https://www.lpk-bw.de/
Rubrik: Honorare | 20. März 2020
Die KV-BW weist in einem Rundschreiben auf die Flexibilisierung der Abrechnungsbestimmungen wegen Pandemie hin.
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Rubrik: Weiteres | 20. März 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kaum wurde das Thema Videobehandlung wegen der Cornonakrise aktuell und alle bemühten sich mit vereinten Kräften um die Aufhebung der 20-Prozent-Begrenzung der psychotherapeutischen Einzelsitzungen per Video, schon kam die Meldung der KBV „Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich.“ Gut, dass in Krisenzeiten schnell reagiert werden kann. Alle Informationen zu den Neuerungen bei der Nutzung der Videobehandlung aber auch zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses zu den Zuschlägen für die ersten zehn Sitzungen einer neuen Kurzzeittherapie finden Sie in der ausführlichen Mitgliederinfo im Anhang, die wir natürlich auch im internen Bereich unserer Homepage eingestellt haben.
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Rubrik: Weiteres | 17. März 2020
Liebe Mitglieder,
wir waren erfolgreich und freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Videosprechstunden nun unbegrenzt möglich sind! Lesen Sie bitte hierzu folgenden Link
Es gibt außerdem eine weitere erfreuliche Neuigkeit in Sachen Honorar, es wurden 15%-Zuschlag für Kurzzeittherapieleistungen umgesetzt.
Alles Gute,
Mit freundlichen Grüßen
Peter Baumgartner
bvvp-Baden-Württemberg
Rubrik: Weiteres | 16. März 2020
Liebe Mitglieder,
aufgrund der aktuellen Situation erhalten Sie anbei eine wichtige Information zur Videobehandlung unter diesem Link
Rubrik: Weiteres | 16. März 2020
Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat Information für Kammermitglieder zu Corona zusammengestellt.
Sie finden Sie unter diesem Link
Rubrik: Weiteres | 15. März 2020
Liebe Kolleg*nnen,
in Zeiten von Covid-19 kommen wir vermutlich bald in die Situation, Videosprechstunden für unsere PatientInnen anbieten zu müssen.
Unter diesem Link befindet sich das Formular, das Sie benötigen um diese bei der KV-BW anzumelden.
Bei der Abrechnung müssen Sie die Ziffern mit einem V kennzeichnen.
Grundsätzlich sind Videosprechstunden auf 20% der abgerechneten Leistungen begrenzt. Wir rechnen aber damit, dass diese Beschränkung in Kürze aufgehoben werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VVPN-Vorstand
Rubrik: Weiteres | 15. März 2020
Liebe Mitglieder,
bei unserem bvvp Expertentelefon im Februar drehte sich alles um das Thema Kooperationsformen in der Psychotherapeutischen Praxis. Die wichtigsten Antworten von unseren Expertinnen Ulrike Böker und Elisabeth Störmann-Gaede auf die Fragen haben wir für unsere Mitglieder nun in kompakter Form zusammengefasst (unter diesem Link gelangen Sie in den Mitgliederbereich).
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Rubrik: Ausbildung / PiA | 15. März 2020
Liebe Kolleg*innen,
die Approbationsordnung für Psychtherapeut*innen wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Sie finden die Approbationsordnung unter diesem Link
Rubrik: Weiteres | 10. März 2020
„So viele Fälle, in denen Verunsicherung oder gar Angst erzeugt werden“ - bvvp dokumentiert zunehmende Krankenkasseneinmischung in psychotherapeutische Behandlungen und fordert ein Ende dieser unwürdigen Praxis
Einschüchterung, Drohungen, Bedrängen – der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, hat bereits 100 Fälle von Krankenkasseneinmischungen dokumentiert und gesichtet. Sie belegen, dass sich viele Kassen offenbar systematisch darüber hinwegsetzen, dass ausschließlich ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen das Recht haben, Diagnosen, Indikationen und Behandlungsempfehlungen auszusprechen und zu entscheiden, welche Therapie für ihre PatientInnen die richtige ist.
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Rubrik: Weiteres | 10. März 2020
Liebe Mitglieder,
der bvvp-Bundesvorstand sieht folgende Petitionen als unbedingt unterstützenswert an und bittet Sie, diese zu zeichnen und auch weiterzuleiten:
- Mit der Petition zur „Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken nur nach Zustimmung und Anonymisierung“ wird eine Zustimmungslösung zur Weitergabe von Gesundheitsdaten gefordert.
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Rubrik: Weiteres | 10. März 2020
Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie zusätzlich zu den Informationen, die wir auf unserer Sonderseite zum Coronavirus bieten, über zwei wichtige Voraussetzungen zur Videosprechstunde informieren:
- Die Verwendung einer Videosprechstunde muss bei Ihrer KV angezeigt werden. In der KV Berlin ist diese Anzeigepflicht ganz und in der KV Rheinland-Pfalz bis zum 30.06.2020 aufgehoben worden.
- Im Anhang finden Sie eine Tabelle mit Links zu den Formularen der einzelnen KVen. - Verpflichtend ist zudem die Aufklärung der PatientInnen über die Videosprechstunde und die Zustimmung zur Durchführung der Behandlung per Video.
- Dafür haben wir für Sie ein Formular vorbereitet, das Sie Ihren PatientInnen zur Kenntnis und Zustimmung vorlegen können.
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Rubrik: Weiteres | 4. März 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte lesen Sie auch die Pressemitteilung des Landesbauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg zum Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) unter diesem Link
Rubrik: Weiteres | 1. März 2020
Patient*innen brauchen von Anfang an die Datenhoheit
Berlin, 27. Februar 2020: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt Menschen mit psychischen Erkrankungen davor, die elektronischen Patientenakte (ePA), wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach seinem Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes“ (PDSG) ab 2021 plant, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patient*innen notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen im Einzelnen darüber entscheiden können, wer zum Beispiel von einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik oder mit einem Antidepressivum erfährt. Da dies bisher nicht sichergestellt ist, kann ich nur davon abraten, Informationen über psychische Erkrankungen in der elektronischen Patientenakte zu speichern.“
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