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Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung der BÄK und der KBV
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist ab dem25. Mai 2018 gültig und behandelt Verarbeitungsverpflichtungen für PsychotherapeutInnen in eigener Niederlassung. Um Bußgelder und Schadensersatz zu vermeiden, sollten sich alle selbständigen Kammermitglieder mit diesen Pflichten auseinandersetzen und sie in der eigenen Praxis erfüllen.
Auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK), finden Sie ausführliches Infomaterial, das Sie unter folgenden Links abrufen können: