Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausbildung in Psychotherapie
Wer den Wunsch verfolgt, sich nach dem Studium weiterzuentwickeln, hat die Möglichkeit eine Ausbildung zur/m PsychotherapeutIn mit dem Ziel der Approbation bei diversen staatlich anerkannten Ausbildungs-Instituten zu absolvieren. Die Ausbildung wird je nach Institut/Hochschule und Therapierichtung in Vollzeit oder Teilzeit angeboten.
In der Regel sind mit dieser Ausbildung hohe Kosten verbunden, die eine große Herausforderung für den/die Auszubildende(n) darstellen können.
Nachfolgend möchten wir auf die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten aufmerksam machen, welche dem/der Auszubildenden zur Verfügung stehen können:
Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Da es sich bei der psychotherapeutischen Ausbildung um ein Aufbaustudium nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BAföG handelt, hat der Auszubildende die Möglichkeit, BAföG-Leistungen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen. Für die Gewährung müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Förderungsfähig ist die dreijährige Vollzeitausbildung, da diese die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Des Weiteren darf der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diesbezüglich gibt es auch Ausnahmeregelungen, welche durch einen Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung überprüft werden können (Bsp. Ausbildungsverzögerung durch Erziehung von Kindern). Neben dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit muss der Auszubildende auch als geeignet für die psychotherapeutische Ausbildung gelten.
Die Förderung der Vollzeit-Psychotherapieausbildung erfolgt durch ein Bankdarlehen. Dieses ist besonders zinsgünstig (wegen der Ausfallhaftung des Bundes). Der genaue Zinssatz kann ebenfalls beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erfragt werden.
Die Höhe des Bankdarlehens kann jedoch seitens des Amtes begrenzt werden, da die Förderung als Regelförderung behandelt wird. Das Einkommen des Auszubildenden wird angerechnet. Die Förderung ist außerdem elternabhängig. Elternunabhängig ist die Förderung nur dann, wenn der Auszubildende nach seinem Grundstudium drei Jahre oder länger erwerbstätig war und unter 30 Jahre alt ist bzw. die Ausnahmevoraussetzungen für eine Altersüberschreitung erfüllt sind.
Bildungskredit
Die Ausbildung zum Pychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zählt i. d. R. als postgraduales Studium, soweit die Ausbildung an einer Hochschule absolviert wird.
Der Bildungskredit kann in folgenden Fällen gewährt werden:
Wenn der Auszubildende ...
- ... zwischen 18 und 36 Jahren alt ist.
- ... an einer Hochschule bzw. einer gleichwertigen Ausbildungsstätte im Ausland studiert.
- ... über ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt.
- ... als Vollzeitstudent(in) immatrikuliert ist.
Der Bildungskredit wird vom Bundesverwaltungsamt zu folgenden Konditionen angeboten:
- Kreditvolumen zwischen 1.000,00 € – 7.200,00 €.
- Wahlweise bis zu 24 Monatsraten
- Die monatlichen Raten sind frei wählbar (insgesamt begrenzt auf 7.200,00 €)
- Einmalige Abschlagszahlung von 3.600 € möglich
Nähere Informationen und der Antrag sind zu finden auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.
Praktikantenvergütung während des Klinischen Jahres
Der Auszubildende muss im Laufe seiner Ausbildungszeit 1.800h (1.200h im stationären Klinikbereich und 600h in einer ambulanten Einrichtung) Praxiserfahrung nachweisen. Ausgewählte Kliniken bieten ihren PiAs eine Praktikantenvergütung an. Hier gilt es, sich vorab direkt bei den Kliniken zu erkundigen.
Grundsätzlich ist eine Vergütung im stationären und ambulanten Bereich jedoch nicht vorgesehen.
Einnahmen durch psychotherapeutische Behandlungsstunden im letzten Drittel der Ausbildung
Hat der/die Auszubildende seine/ihre Zwischenprüfung und die erforderlichen Praxisstunden absolviert, kann er/sie im letzten Drittel der psychotherapeutischen Ausbildung bereits erste Patienten unter Supervision therapieren. Der Auszubildende erhält in dieser Zeit einen Anteil der Einnahmen, welche das Institut von den Kassen für die Therapiestunden erhält. Die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich je nach Institut. Ein Teil der Ausbildungskosten refinanziert sich somit.
Stipendium
Es gibt diverse Stipendien, für welche sich der Auszubildende bewerben kann, um die Psychotherapie-Ausbildung zu finanzieren.