Die Klagefront – Erfolge des BVVP
2012
Sommer
- Klagen in Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein gegen die Vergütung 2010. Klage im Saarland ist bereits in der 2. Instanz beim LSG.
- Hamburger Honorarklage gegen die bisherigen Mindestpunktwertberechnungen für genehmigungspflichtige Psychotherapieleistungen wegen inkorrekter Arztzahlen ist beim BSG anhängig, nachdem das LSG in 2. Instanz die bvvp-Klage abgewiesen hat.
- Klagen des RVN/BVVP Nordrhein und BaWü wegen der nicht umgesetzten BSG-Auflage der Betriebskostensteigerung in 2007 und 2008 bei den örtlichen Sozialgerichten anhängig.
Januar
- Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. U.a. Bundeseinheitliche Regelung bei der Vergütung genehmigungspflichtiger PT-Leistungen und regionale Verteilungsmodi bei den antragsfreien PT-Leistungen.
- BVVP strebt extrabudgetäre Vergütung der genehmigungspflichtigen PT-Leistungen an, Schutz von Ärztequote und KJP-Quote. Novellierung der Bedarfsplanung ist für Psychotherapeuten erst in 2013 vorgesehen, die Berechnungen dazu laufen auf vollen Touren.
- BVVP-Forderung wird bekräftigt, dass zusätzliche Psychotherapeutensitze ebenso wie das Morbiditätsrisiko von den Krankenkassen finanziert werden.
März
- Erfolg beim Marburger Sozialgericht, das den Mindestpunktwert für probatorische Sitzungen von 2,56 ct. von 2005–2008 anerkannt hat. Von KV eingeleitetes Berufungsverfahren ist beim LSG anhängig.
Frühjahr
- Bundesweites Musterklageverfahren für die Psychiater ist anhängig (SG Stuttgart). Hier werden die Quotierungen im RLV und Konvergenzregelungen angegriffen.
Herbst 2011 – Frühjahr 2012
- Bestrebungen der KBV, die Honorarverteilung der psychotherapeutischen Leistungen von den Fachärzten zu entkoppeln, lediglich mit dem bescheidenen Steigerungsfaktor der Grundlohnsumme jährlich auszustatten und in einen eigenen Vergütungsbereich einzusperren, konnten erfolgreich verhindert werden. KBV-Gutachten kippt die KBV-Planung wegen Rechtswidrigkeit.
Februar
- Erfolg beim SG Stuttgart: Honorarabzüge durch Konvergenzregelungen in BaWü bei mit zeitbezogener Kapazitätsgrenze abrechnenden Psychotherapeuten verstoßen gegen höherrangiges Recht und stehen nicht mit dem Beschluss erweiterten Bewertungsausschusses vom 27. und 28.8.08 im Einklang. Damit müssen auch die Konvergenzregelungen z.B. auch in Sachsen als rechtswidrig angesehen werden. Die KV BaWü hat Berufung gegen das SG-Urteil eingelegt.
- BSG-Urteil: Keine Erhöhung der Regelleistungsvolumen bei jungen KJP-Praxen 2005 – 2008. BSG entschied, dass Umsätze von ÄP, PP und KJP sich nicht signifikant voneinander unterscheiden würden, so dass die KVen bei KJP nicht nachbessern müssten.
2011
Frühjahr
- Klage gegen die Konvergenzregelungen bei psychotherapeutischen Leistungen in BaWü Hessisches Landessozialgericht erkennt die Notwendigkeit der Erhöhung von Regelleistungsvolumina bei jungen KJP-Praxen nicht an. Grundsätzlich sei zu klären, ob die KJP eine eigene Gruppe im Regelleistungsvolumen von 2005 – 2008 darstellen, wobei die Punktzahlen mindestens das Niveau der Punktzahlen bei ÄP und PP erreichen müssen. KV Hessen und vhvp Hessen gehen in die Revision, daher ist das Verfahren beim BSG anhängig.
Mai
- Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsversorgungsgesetz kommt auf volle Touren: Die Honorarverteilung soll wieder auf der regionalen Ebene im Benehmen mit den Krankenkassen geregelt werden. BVVP-Vertreter kämpfen auf der Bundesebene dennoch für eine bundeseinheitliche Regelung zur Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen. Die Bedarfsplanung soll stärker auf die regionalen Versorgungserfordernisse angepasst werden, wobei die Versorgung psychisch Kranker besonders berücksichtigt werden müssen, weil es unzumutbare Wartezeiten für Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung gibt.
Dennoch soll den KVen ein Vorkaufsrecht bei Praxisabgaben eingeräumt werden mit dem Effekt, bei Überversorgung Vertragsarztsitze nicht wieder neu zu besetzen.
Februar
- BSG entwickelt Grundsätze zum Betrieb von Zweigpraxen: U.a. ist die Ausübung der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Tätigkeit an weiteren Orten außerhalb des Vertragsarztsitzes (Zweigpraxis) zulässig, wenn und soweit die Versorgung der Versicherten an den „weiteren Orten“ verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird …
2010
September
- Erfolg des BVVP Hamburg beim dortigen Sozialgericht: Beanstandung zu hoher Arztzahlen bei der Ermittlung des Mindestpunktwertes für genehmigungspflichtige psychotherapeutischer Leistungen. Im Bereich der KV Hessen müssen die widersprüchlichen Angaben der KV zu den Arztzahlen vor dem hessischen Landessozialgericht geklärt werden.
Sommer
- Neue Klagewelle zur angemessenen Vergütung probatorischer Sitzungen und zur Anpassung der Betriebskosten der Psychotherapeuten für 2007 und 2008 gemäß den Vorgaben des BSGUrteils.
August
- Das BSG kippt die im Bereich der KV Hessen vom 2. Quartal 2005 bis 1. Quartal 2006 geltende Ausgleichsregelung im System der RLV. Es dürfen keine Fallwertgewinne gekürzt werden. KV muss die einbehaltenen Honoraranteile zurückzahlen.
Juli
- Psychotherapieleistungen bei Ärzten unterhalb 90% werden auf die Leistungsmenge von 2008 eingefroren und werden im Rahmen von RLV und qualitätsgebundenen Zusatzvolumen vergütet.
Juni
- Das Bundessozialgericht (BSG) setzt neue Maßstäbe zur Sonderbedarfszulassung im Bereich der Psychotherapie und erteilt konkrete Instruktionen, wie ein lokaler Sonderbedarf innerhalb eines wegen Überversorgung gesperrten Bedarfsplanungsbezirks von den regionalen Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Krankenkassen zu ermitteln sei.
Frühjahr
- Nachvergütungen für 2000 und 2001 sowie bei den probatorischen Sitzungen fließen zögerlich. Prospektive Studie des ZI zur Kosten und Leistungsstruktur ärztlich-psychotherapeutischer Praxen ab 2006 im Längsschnitt mit Konstanz der repräsentativen Stichprobenzusammensetzung und Mehrfachbefragungen.
Januar
- Der Orientierungspunkt steigt minimal. Für die Umsetzung der KJP-Quote und der halben Versorgungssitze werden 40 Mio. Euro zusätzlich ins Psychotherapeutenbudget eingestellt.
1993 – 2009
- Bahnbrechendes 10 Pfg.-Punktwerturteil des BSG in 1999 nach mehrjähriger Verfahrensdauer vom BVVP erstritten. Danach gesetzliche Verankerung der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Diese Rechtsprechung wurde vom BVVP immer wieder verteidigt, da die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen bis heute stets den Angriffen der KVen und der KBV ausgesetzt ist.
- BSG-Urteil in 2004: erneuter Erfolg für die BVVP-Forderung einer angemessenen Vergütung und flächendeckende Nachvergütung an Widerspruchs- und Klageführer.
- BSG-Urteil in 2008: Schutz der probatorischen Sitzungen, die im System der RLV zu angemessenen Punktwerten vergütet werden müssen.
- 2009 ff.: Erfolg für den BVVP bei der EBM und Honorarreform: Bundeseinheitliche Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen und Abrechnung im Zeitkontingent lösen die früheren floatenden Punktwerte ab.
- Urteil des Bundesfinanzhofs zur Versteuerung von Nachvergütungszahlungen:
Die steuerbegünstigende Anwendung der Fünfjahresregelung gem. EStG ist nur bei einer Zusammenballung von nachträglichen Einkünften, z.B. bei Nachvergütungszahlungen der KV, aus mehreren Jahren rechtmäßig. Bei Nachvergütungszahlungen der KV für ein zurückliegendes Jahr darf die Fünftelregelung nicht angesetzt werden.