News
Rubrik: Verband | 18. April 2021
17. März 2021. Die Delegierten des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) haben auf ihrer Online-Bundesdelegiertenversammlung ihren Vorstand gewählt.
Bisheriger und neuer Vorsitzender des mitgliederstarken Verbandes ist Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr. Der Psychologische Psychotherapeut sagte nach seiner Wiederwahl: „Ich freue mich darauf, auch in den beiden kommenden Jahren die Geschicke unseres Verbandes leiten zu können. Unsere Mitglieder können sicher sein, wir setzen uns weiterhin engagiert für ihre Interessen ein. Das gilt natürlich mit Blick auf die Honorare, aber auch auf die großen Herausforderungen der Profession wie zum Beispiel die Digitalisierung in der psychotherapeutischen Praxis“.
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Rubrik: Verband | 18. April 2021
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, hat auf seiner Frühjahrs-Bundesdelegiertenversammlung, die dieses Jahr pandemiebedingt virtuell stattfand, am 17. April 2021 vier Resolutionen zu relevanten gesundheits- und berufspolitischen Themen verabschiedet.
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Rubrik: Verband | 23. März 2021
Weil Deutschland laut der offiziellen Zahlen in nahezu allen Planungsbereichen überversorgt mit Psychotherapeut*innen ist, gibt es nur in einer Handvoll Landkreise noch freie Kassensitze. Das bedeutet, dass ein freier Sitz in der Regel nur im Nachbesetzungsverfahren von bereits niedergelassenen Kolleg*innen übernommen werden kann. In diesem Fall muss dann ein Praxiskaufpreis bezahlt werden. Sie wollen wissen, wie es sich mit der Berechnung dieses Kaufpreises verhält, was die Rechte und Regelungen des Nachbesetzungsverfahrens sind und worauf man sonst noch achten muss? Unsere Expertin hält sich für Sie am bvvp-Telefon zur Beantwortung Ihrer Fragen bereit.
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Rubrik: Weiteres | 22. März 2021
Bereits deutlich vor Ende des aktuellen Quartals haben die zuständigen Gremien die Corona-Sonderregelungen sowohl bei der Behandlung gesetzlich Versicherter als auch bei der Behandlung von privat Versicherten und Beihilfepatient*innen verlängert bis zum 30. Juni 2021. Hier nochmals zur Erinnerung die kurze Zusammenfassung.
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Rubrik: Weiteres | 20. März 2021
Liebe Mitglieder,
vor wenigen Tagen schickten wir Ihnen eine kurze Mitgliederinfo zum Thema „Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Einschränkung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) bei der Behandlung der 18 bis 21-jährigen Patient*innen.“ Darin informierten wir darüber, dass aufgrund der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) nur noch Patient*innen unter 18 Jahren behandeln durften.
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Rubrik: Weiteres | 15. März 2021
Einschränkung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) bei der Behandlung der 18 bis 21-jährigen Patient*innen
Über die Neuerungen der neuen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) haben wir Sie bereits am 25.01.21 informiert. Inzwischen wurde eine weitere für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) bedeutende Änderung bekannt, die eine Einschränkung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) bei der Behandlung der 18 bis 21-jährigen Patient*innen mit sich bringt. Dies war zunächst nicht aufgefallen, da diese Änderung nicht in der BBhV steht, sondern in deren Anlage 3. Dort ist zu lesen (exemplarisch für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, aber bei den anderen Verfahren wurde analog formuliert):
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Rubrik: Weiteres | 11. März 2021
Maßnahmen zur Förderung der Gruppenpsychotherapie in Kraft getreten: Was sich jetzt ändert, was erst später wirksam wird
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Gesetzgeber hatte beim Gemeinsamen Bundesausschuss weitere Maßnahmen zur Förderung der Gruppenpsychotherapie in Auftrag gegeben. Erfreulicherweise ist nun die überarbeitete Psychotherapie-Richtlinie mit den wichtigen Änderungen in Kraft getreten.
Für die meisten der Änderungen müssen aber noch die Psychotherapie-Vereinbarung und der EBM angepasst werden. Damit werden die Leistungen erst im 3. oder 4. Quartal in die Versorgung kommen.
Dies gilt für die Probatorik in der Gruppe, die Gruppen-Leitung durch zwei Psychotherapeut*innen und für die neue Leistung der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung.
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Rubrik: Verband | 11. März 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Unser Referat Dienstleistungen hat bei zwei weiteren Produkten Rabatte für bvvp-Mitglieder aushandeln können - RED connect plusund RED telematik.
Beim Angebot RED connect plus, das regelmäßige Videotermine mit erweiterten Funktionen und zum Beispiel auch Konferenzen mit mehreren Teilnehmer*innen anbietet, reduziert sich für Mitglieder der reguläre monatliche Preis von 19 Euro pro Nutzer um 10 Prozent.
Die Videosprechstunde RED connect ist nach Herstellerangaben mit über 45.000 registrierten Anwendern das führende System für sicher verschlüsselte Videoanrufe mit KBV-Zertifizierung. RED connect sei mit dem ips-Gütesiegel ausgezeichnet und habe in der Vergangenheit als einziges System in Deutschland das Datenschutz-Gütesiegel des ULD erhalten. Personenbezogene Daten seien durch eine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Informationen finden Sie in beigefügtem RED connect-Flyer. Für die vergünstigte Anmeldung zu RED connect finden Mitglieder einen "Code" im internen Bereich unserer Internetseite unter Dienstleistungen.
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Rubrik: Weiteres | 10. März 2021
Liebe Mitglieder,
der Vorstand des KVBW hat eine Schnellinfo herausgegeben, in der es um die Ausweitung der Impfpriorisierung geht. Ab sofort ist in Baden-Württemberg die Prioritätsgruppe 2 geöffnet und damit alle Arzt- / Psychotherapeutenpraxen incl. der Beschäftigten. Das bedeutet, dass ab sofort die „Lücke“ zwischen 65 und 79 Jahren geschlossen ist. Zeugnisse über Vorerkrankungen sind für die Gruppe ab 70 nicht mehr erforderlich.
Die genaue Priorisierung können Sie auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialministerium-bw.de ersehen. Informieren Sie sich bitte auch immer über die Homepage der KVBW unter https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/
Rubrik: Verband | 6. März 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in diesen Tagen erreicht Sie unser Heft 2 des bvvp-Magazins PPP - Psychotherapie in Politik und Praxis. Sie dürfen sich auf spannende Artikel und Interviews zu unserem Fokus-Thema „Psychotherapie in Zeiten der Pandemie“ freuen – aber diesmal auch auf einen ganz besonderen Bonus: Das neue Leitbild des bvvp!
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Rubrik: Weiteres | 26. Februar 2021
Liebe Mitglieder,
das Land Baden-Württemberg hat am 24.02.2021 die Impfreihenfolge für die Corona-Schutzimpfung erweitert und lässt nun auch die Impfung von Personen aus der RKI-Priorisierungsgruppe II zu. Lesen Sie dazu die Info unter diesem Link
Rubrik: Weiteres | 25. Februar 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aktuell herrscht bundesweit Verunsicherung bei der Frage der Impfpriorisierung.
Einige Gruppen aus der Prioritätsstufe II wurden in der neuen Verordnung vorgezogen, unter anderem Arztpraxen mit regelmäßigen Patient*innenkontakten.
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Rubrik: Weiteres | 23. Februar 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die IT-Sicherheitsrichtlinie wurde am 4. Dezember 2020 von der Vertreterversammlung der KBV beschlossen und ist nun in Kraft. Diese Richtlinie gilt für alle Praxen, unabhängig davon, ob ein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur besteht oder nicht. Die ersten Umsetzungsschritte sollen bis zum 01.04.2021 erfolgt sein.
In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, ob eine Hardwarefirewall in der Praxis notwendig sei oder nicht. Leider konkretisiert die IT-Sicherheitsrichtlinie die Anforderungen an eine Firewall nicht genauer und schafft damit keine Klarheit für Praxen, die den Konnektor im Parallelmodus betreiben. Die folgenden Hinweise geben wir nach bestem Wissen und Gewissen, aber selbstverständlich ohne rechtliche Gewähr.
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Rubrik: Ausbildung / PiA | 22. Februar 2021
Liebe Psychotherapeut*innen in Ausbildung, liebe Mitglieder,
das vergangene Jahr brachte viele Veränderungen für alle Psychotherapeut*innen und vor allem für die PiA: neue Regelung zur Vergütung der PT1 und der ambulanten Stunden, Einführung des Psychotherapiestudiums, Entwicklung der neuen Musterweiterbildungsordnung, aber auch der Einbezug digitaler Anwendungen in die Ausbildung.
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Rubrik: Verband | 11. Februar 2021
bvvp Expertentelefon am 18. Februar 2021 zu den Themen Datenschutzgrundverordnung und Qualitätsmanagement mit q@bvvp von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr mit unseren Experten Dr. Jürgen Bantelmann und Vorstandsmitglied Mathias Heinicke
Seit 2004 sind alle Psychotherapeut*innen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 SGB-V verpflichtet, ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
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Rubrik: Weiteres | 8. Februar 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
lesen Sie im Folgenden die Presseerklärung des bvvp im Verbändebündnis zur Qualitätssicherung. Die Verbände kritisieren darin, dass in einer neuen Richtlinie erstmals ein einrichtungsbezogener Vergleich von Praxen anhand von so genannten Qualitätsindikatoren – und damit eine Art Praxis-Ranking - eingeführt werden soll.
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Ihr bvvp-Bundesvorstand
Rubrik: Honorare | 4. Februar 2021
Zi-Praxis-Panel ZiPP-Befragung zum Jahr 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in diesem Jahr befragt das Zi wieder niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen im Rahmen des Zi-Praxis-Panels ZiPP zur wirtschaftlichen Situation ihrer Praxen. Die Befragung liefert wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen und für die Weiterentwicklung des EBM. In den vergangenen Jahren konnte das ZiPP stets auf Nachholbedarf bei der Vergütung verweisen. Es dient als wichtige berufspolitische Argumentationsgrundlage.
Lesen Sie hier weiter im Mitgliederbereich
Unter diesem Link finden Sie die Excel-Tabelle für die ZiPP-Befragung
Rubrik: Weiteres | 27. Januar 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 23. Januar 2021 hat die Landesregierung die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind am 25. Januar 2021 in Kraft getreten.
Kurz zusammengefasst: Die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht in den Praxen bleiben in Kraft, allerdings sind sog. Alltagsmasken nicht mehr zulässig, sondern es sind nun medizinische Masken zu tragen.
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