Ausbildung / PiA
bvvp-Pressemitteilung: Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern - bvvp begrüßt Forderung des Bundesrates
Berlin, 29.09.2023. Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.
„Die neue Weiterbildung sichert die hohe Strukturqualität der künftigen Fachpsychotherapeut*innen ab. Davon profitiert die Versorgung der Patient*innen dauerhaft. Wer Qualität will, muss diese aber auch bereits in der Weiterbildung finanzieren," meint Benedikt Waldherr, Bundesvorsitzender des bvvp Bundesverbands. Und Ariadne Sartorius, Mitglied des bvvp-Bundesvorstands und der Task Force zur Finanzierung der Weiterbildung, erinnert daran: „Einer der Hauptgründe für die Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung war die fehlende Finanzierung und damit Bezahlung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung. Wenn die Politik glaubt, diesen Fehler wiederholen zu können, irrt sie, denn die Heilberufekammergesetze schreiben für die Weiterbildung eine angemessene Bezahlung vor.“
Tatsache sei, betont der Verband, wenn diese Mittel nicht zur Verfügung stünden, werde es – abgesehen von einzelnen Ausnahmen durch Querfinanzierungen – keine Weiterbildungsplätze mehr geben und damit auch keine neuen Psychotherapeut*innen, die in der Zukunft die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen könnten. „Das kann die Politik nicht wollen und deswegen hat der Bundesrat heute klar gesagt, dass das Bundesministerium für Gesundheit jetzt zu handeln hat“, so der Bundesvorsitzende Waldherr. Der bvvp fordert: Der Bundestag sollte dem Entschließungsantrag des Bundesrats folgen und die darin geforderten gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung nun umsetzen.
In dem Entschließungsantrag stellte auch der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen. Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits zuvor mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um sicherzustellen, dass es auch in Zukunft ausreichend psychotherapeutischen Nachwuchs gibt. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Links:
Entschließungsantrag des Bundesrats: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0403-23.pdf
Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Pressemappe zur Petition: https://api.bptk.de/uploads/Pressemappe_2023_06_29_89983bba7d.pdf
bvvp-Sonderseite zur gemeinsamen Initiative: https://bvvp.de/psychotherapie-ist-unersetzlich/
Für den bvvp
Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr,
bvvp-Bundesvorsitzender