Ausbildung / PiA
Einladung zum Expertentelefon: Aus- und Weiterbildung für Psychotherapeut*innen
Am 30. Oktober 2023 von 19:30 bis 21:30 Uhr gibt Mechthild Leidl, Mitglied des Jungen Forum im bvvp, Tipps und Ratschläge zum Thema „Aus- und Weiterbildung für Psychotherapeut*innen“
Rufen Sie an unter: +49 (0) 30 - 62 93 98 93
Sie haben Fragen oder Probleme rund um die Aus- oder die neue Weiterbildung? Heute erhalten Sie bereits Antworten auf drei Fragen, die den bvvp oft erreichen.
- Mit welchen Studiengängen kann ich Psychotherapeut*in werden?
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) 2020 wurde die Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in grundlegend reformiert.
Alle Personen, die vor dem 1. September 2020 ein Studium der Psychologie, Pädagogik bzw. Sozialpädagogik aufgenommen haben, können noch über den alten Ausbildungsweg im Rahmen der Psychotherapeuten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) Psychotherapeut*in werden.
Wer sich nach diesem Stichtag entschlossen hat, Psychotherapeut*in werden zu wollen, muss ein Hochschulstudium im polyvalenten Bachelor Psychologie und anschließend ein Masterstudium Psychotherapie absolvieren und direkt nach dem Studium die Approbationsprüfung absolvieren. Anschließend erfolgt dann die Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in.
- Wie lange kann ich noch die alte Ausbildung beginnen?
Im neuen Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ist die Übergangszeit im §27 geregelt. Die alte Ausbildung muss bis zum 1. September 2032, bzw. bei Härtefällen bis zum 31. August 2035, abgeschlossen sein. Die Ausbildungsinstitute bieten derzeit noch Ausbildungsstarts an. Es ist aber davon auszugehen, dass die Angebote, die Ausbildung zu beginnen, im Laufe der nächsten Jahre reduziert werden.
- Wie läuft die neue Weiterbildung ab?
Die neue Weiterbildung kann nur mit der Approbation nach dem neuen Masterstudiengang Psychotherapie begonnen werden. Sie wird in einem Gebiet (Erwachsenenpsychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder Neuropsychologische Psychotherapie) sowie einem Bereich (einem der anerkannten Psychotherapieverfahren) absolviert und endet mit der Prüfung zum*zur Fachpsychotherapeut*in. Die Weiterbildung dauert fünf Jahre in Vollzeit. Davon müssen mindestens jeweils zwei Jahre in stationären und in ambulanten Weiterbildungsstätten absolviert werden. Ein Jahr der Weiterbildung kann auch in einer institutionellen Weiterbildungsstätte erfolgen. Die Weiterbildung beinhaltet auch Theorie, Selbsterfahrung und Supervision. Alle Weiterbildungsabschnitte erfolgen im Rahmen einer Anstellung mit angemessenem Gehalt.
Die Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer ist unter diesem Link zu finden: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/05/Muster-Weiterbildungsordnung_Psychotherapeut_innen-der-BPtK.pdf
Was immer Sie noch wissen möchten auf Ihrem Weg zum*zur Psychotherapeut*in: Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Bitte beachten Sie: Teilen Sie uns in Ihrem Anruf in aller Kürze mit, möglichst in einem Satz, auf welchen Themenbereich sich Ihre Frage bezieht, nennen Sie Ihre Telefonnummer und möglichst auch Ihre Mailadresse. Ihre Anrufe werden aufgezeichnet und dann abgearbeitet. Sprechen Sie langsam und deutlich und rufen Sie bitte nicht mehrmals an. Wir versprechen es: Alle Anrufer*innen erhalten garantiert Nachricht von unserer Expertin!
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an bvvp@bvvp.de.