Ausbildung / PiA
Resolution des 4. PiA-Politik-Treffens am 23.09.2013 in Berlin; PiA-Politik 2.0: „Was können wir konstruktiv zum Reformprozess beitragen?”
Mindestanforderungen an die Ausbildungsinstitute für Psychologische Psychotherapie & Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Bislang haben die Ausbildungsinstitute für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wie auch die klinischen Einrichtungen noch nicht von flächendeckenden Qualitätssicherungs-Maßnahmen in der Ausbildung Gebrauch gemacht. Um diese Bestrebungen zu intensivieren, bedarf es unseres Erachtens der Veröffentlichung von Qualitätskriterien und -standards wie auch der Erhöhung von Transparenz in diesem Bereich.
Wir fordern die Leitungsgremien von Ausbildungsinstituten für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf, Mindest-Maßnahmen wie im Folgenden beschrieben zu ergreifen und damit eine dauerhafte Qualitätssicherung einzuführen.
Anmerkung: PiA schließt die Bezeichnungen “Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung”, “Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer” bzw. “Ausbildungskandidatinnen und –kandidaten” mit ein.
Wir fordern:
1. Evaluation
a. Das Institut implementiert ein Qualitätsmanagement (QM) zur regelmäßigen Evaluation der Qualität der Ausbildungsinhalte einschließlich der konsequenten Umsetzung resultierender Verbesserungsvorschläge.
b. Als Instrumente dienen dabei in erster Linie die mithilfe standardisierter Fragebögen erfassten Erfahrungen der PiA. Diese werden durch Instrumente wie Interviews oder Reflexionsgespräche mit PiA oder Entwicklungsteams, in denen regelmäßig die Evaluationsergebnisse von Seminaren, Dozentinnen, Dozenten, Supervisorinnen, Supervisoren und der Selbsterfahrungsangebote besprochen und Verbesserungen entwickelt werden, ergänzt.
2. Qualitätsmanagement (QM) der Theoretischen Ausbildung
a. Das Institut stellt tätigkeitsrelevante Informationen (Qualifikationen, Spezialgebiete...) zu allen Dozentinnen und Dozenten zur Verfügung.
b. Zudem werden die Seminarinhalte, Dozentinnen und Dozenten mithilfe von Fragebögen evaluiert.
c. Das Curriculum wird in Kooperation mit Vertreterinnen und Vertretern der PiA regelmäßig überarbeitet und entsprechend der Rückmeldungen der PiA angepasst.
d. Dozentinnen und Dozenten sollen über den Ausbildungsstand und die bisher absolvierten Seminarinhalte der PiA vor ihren Seminaren informiert sein.
3. QM von Supervision und Praktischer Ausbildung
a. Das Institut stellt tätigkeitsrelevante Informationen (Qualifikationen, Spezialgebiete...) zu allen Supervisorinnen und Supervisoren zur Verfügung.
b. Zudem evaluiert das Institut die Supervision, Supervisorinnen und Supervisoren mithilfe von Fragebögen.
c. Es stehen ausreichend Therapieräume mit entsprechender Ausstattung, Lehrpraxen und Supervisorinnen und Supervisoren, ggf. auch für die Gruppentherapieausbildung, zur Verfügung.
4. QM der Praktischen Tätigkeit
a. Die Institute erstellen - in Zusammenarbeit mit den PiA – schriftliche Mindestanforderungen an die Praktische Tätigkeit.
b. Das Institut überprüft die kooperierenden Einrichtungen anhand der Erfahrungen der PiA regelmäßig hinsichtlich der Wahrung der Mindestanforderungen an die Praktische Tätigkeit. Zudem wird das Institut den Austausch mit den kooperierenden Einrichtungen suchen und auf eine Verbesserung der Bedingungen einwirken.
c. Bestehende Kooperationsverträge sollten gekündigt werden, wenn die Mindestanforderungen nicht eingehalten werden und keine Veränderungsbereitschaft gezeigt wird.
d. Eine Liste der Kooperationseinrichtungen mit zusätzlichen Informationen wie Vergütung, Einarbeitungszeit, Kolleginnen- und Kollegenschaft, Supervisionsangebote usw. soll den Ausbildungsinteressierten und PiA die Wahl einer Klinik bereits vor Ausbildungsbeginn vereinfachen.
5. QM der Selbsterfahrung
a. Das Institut stellt tätigkeitsrelevante Informationen (Qualifikationen, Spezialgebiete...) zu allen Selbsterfahrungsleiterinnen und Selbsterfahrungsleitern zur Verfügung.
6. Ausbildungsvertretung
a. Das Institut stellt die freie Wahl einer demokratisch legitimierten Vertretung aus der PiA-Schaft sicher, die die Interessen der PiA vertritt.
b. Zudem wird möglichst das berufspolitische Interesse der PiA durch Informationen zur Berufspolitik (z.B. Organisation der Psychotherapeutenkammer) und zu relevanten politischen Entwicklungen (z.B. Reform des Psychotherapeutengesetzes) geweckt.
c. Das berufspolitische Engagement der demokratisch legitimierten Vertretung wird ideell und materiell unterstützt.
7. Ausbildungstransparenz
a. Das Institut gewährt für die PiA größtmögliche Transparenz, insbesondere bezüglich der auf Seiten der PiA anfallenden Kosten, Einnahmen und von den Instituten erbrachten Leistungen im Rahmen der Ausbildung.
b. Zudem legt das Institut Ausbildungsinteressierten und PiA gegenüber offen, ob Informationen aus Selbsterfahrung oder Supervision an Ausbildungsausschüsse weitergegeben werden.
Die Resolution wurde vorgelegt vom Organisationsteam des 4. PiA-Politik-Treffens am 23.09.2013 in Berlin bestehend aus Peter Freytag (VPP/BDP), Ariane Heeper (DGPT), Ariadne Sartorius (bvvp), Ricarda Müller (DFT), Katharina Simons, ehem. Röpcke (PiA für gerechte Bedingungen!), Kerstin Sude (DPtV) & Manuel Becker (PiA für gerechte Bedingungen!) und mit absoluter Mehrheit von den anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern beschlossen.
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