Honorare
Aktuelle Honorarentwicklung und Änderungen ab dem 1. Quartal 2015
Alle Leistungen, die wir ab Januar 2015 erbringen, werden mit einenOrientierungspunktwert von 10,27 Cent berechnet, so dass die genehmigungspflichtige Sitzung mit 819 Punkten x 10,2718 =84,13 € (vorher 82,96 €) und die probatorische Sitzung mit 621 Punkten x 10,2718 = 63,79 € (vorher 62,90 €) vergütet werden.
Die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung 22216 (FÄ PSM u. PT) bzw. 23216 (ÄP, PP, KJP) betragen seit dem 1. Januar 2015 mit 164 Punkten 16,85 € (vorher 16,61 €). Die Grundversorgerpauschale unterliegt allerdings einer Quotierung; im 1. Quartal 2015 beträgt sie 83,2%. Seit Januar 2015 gibt es außerdem einen extrabudgetären Zuschlag auf die Pauschale der fachärztlichen Grundversorgung. Der Zuschlag (Ziff. 22218 bzw. 23218) erfolgt extrabudgetär und wird nicht quotiert. Er beträgt 44 Punkte, also 4,52 €.