Honorare
Bereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 295. Sitzung am 18. Dezember 2012 zur Anpassung der kassenspezifischen Aufsatzwerte des bereinigten Behandlungsbedarfs mit Wirkung zum 18. Dezember 2012.
Der Bewertungsausschuss beschließt den folgenden Betrag für den KV-Bezirk Baden-Württemberg in Höhe von 31 995 621,97 EUR.