VVPN – Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden

Mitglied im BVVP Baden-Württemberg und BVVP Bundesverband

Honorare

bvvp-Mitgliederinformationen zu Vergütung der Systemischen Therapie und 15-prozentigen KZT-Zuschlägen

Lie­be Mit­glie­der,

an­bei er­hal­ten Sie von uns zwei Mit­glie­de­r­in­for­ma­tio­nen. Zum einen geht es um den letz­ten Schritt zur Im­ple­men­tie­rung der Sys­te­mi­schen The­ra­pie als neu­es Richt­li­ni­en­ver­fah­ren in der am­bu­lan­ten Ver­sor­gung. Am 11. Ju­ni wur­de nun auch da­für ge­sorgt, dass das Ver­fah­ren ab­ge­rech­net wer­den kann: Die neu­en Ab­rech­nungs­zif­fern in Ka­pi­tel 35 und da­mit die Ver­gü­tung der Ein­zel- und Grup­pen­leis­tun­gen wur­den be­schlos­sen. Al­le In­for­ma­tio­nen da­zu fin­den Sie im an­ge­häng­ten Do­ku­ment un­ter die­sem Link im Mit­glie­der­be­reich

Zum an­de­ren gab wie­der­holt Rück­fra­gen zu den neu­en 15-pro­zen­ti­gen Zu­schlä­gen auf die ers­ten 10 Sit­zun­gen ei­ner Kurz­zeit­psy­cho­the­ra­pie ab dem 1.04.2020 (Zif­fer 35591 bei Ein­zel­sit­zun­gen, Zif­fern 35593 bis 35599 bei Grup­pen­sit­zun­gen). Ei­ni­ge KVen ha­ben die Vor­ga­be, dass die­se Zu­schlä­ge von den Leis­tungs­er­brin­gern selbst hin­zu­ge­setzt wer­den müs­sen. Es geht um viel Geld! Die wich­tigs­ten Re­ge­lun­gen da­zu ha­ben wir da­her auch noch ein­mal kom­pakt für Sie zu­sam­men­ge­fasst un­ter die­sem Link im Mit­glie­der­be­reich

Wenn Sie noch Fra­gen ha­ben, schrei­ben Sie uns an ver­gue­tung@bvvp.de

Mit freund­li­chen Grü­ßen

Ul­ri­ke Bö­ker und Li­sa Stör­mann-Ga­ede

Mit­glie­der des Bun­des­vor­stan­des

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