Honorare
bvvp-Mitgliederinformationen zu Vergütung der Systemischen Therapie und 15-prozentigen KZT-Zuschlägen
Liebe Mitglieder,
anbei erhalten Sie von uns zwei Mitgliederinformationen. Zum einen geht es um den letzten Schritt zur Implementierung der Systemischen Therapie als neues Richtlinienverfahren in der ambulanten Versorgung. Am 11. Juni wurde nun auch dafür gesorgt, dass das Verfahren abgerechnet werden kann: Die neuen Abrechnungsziffern in Kapitel 35 und damit die Vergütung der Einzel- und Gruppenleistungen wurden beschlossen. Alle Informationen dazu finden Sie im angehängten Dokument unter diesem Link im Mitgliederbereich
Zum anderen gab wiederholt Rückfragen zu den neuen 15-prozentigen Zuschlägen auf die ersten 10 Sitzungen einer Kurzzeitpsychotherapie ab dem 1.04.2020 (Ziffer 35591 bei Einzelsitzungen, Ziffern 35593 bis 35599 bei Gruppensitzungen). Einige KVen haben die Vorgabe, dass diese Zuschläge von den Leistungserbringern selbst hinzugesetzt werden müssen. Es geht um viel Geld! Die wichtigsten Regelungen dazu haben wir daher auch noch einmal kompakt für Sie zusammengefasst unter diesem Link im Mitgliederbereich
Wenn Sie noch Fragen haben, schreiben Sie uns an verguetung@bvvp.de
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Böker und Lisa Störmann-Gaede
Mitglieder des Bundesvorstandes