Honorare
DAK-MEDI-Vertrag für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg
Die DAK hat zusammen mit MEDI BW e.V. und der MEDIVERBUND AG einen Selektivvertrag nach § 73c SGB V zur psychotherapeutischen Versorgung von Patienten in Baden-Württemberg entwickelt. Der Vertrag lehnt sich an die Bedingungen an, die bereits im PNP-Vertrag realisiert worden sind. Anfang 2016 soll der Vertrag in Kraft treten und im zweiten Quartal starten. Unsere Einschätzung basiert auf den uns zur Verfügung gestellten Info-Unterlagen. Der von den beiden Vertragspartnern unterschriebene Vertrag lag uns nicht vor.
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