Honorare
Der Bundestag hat am 11. Juni 2015 das Versorgungssärkungsgesetz (VSG) verabschiedet
Das am 1. August 2015 in Kraft tretende Versorgungsstärkungsgesetz bringt zahlreiche Veränderungen für die Psychotherapeutische Praxis mit sich.
Die wichtigsten sind:
- In Regionen mit Zulassungsbeschränkungen (das sind die meisten in Baden-Württemberg) sollen die Zulassungsauschüsse Nachbesetzungs-Anträge von VertragspsychotherapeutInnen ablehnen, wenn rechnerisch ein Versorgungsgrad von 140% vorliegt. Die KVen müssen diese Sitze dann aufkaufen. Die Politik hat die Vorstellung, dass sich durch die Regelung mehr PsychotherapeutInnen in unterversorgten Gebieten niederlassen
- Die Bedarfsplanung soll bis Ende 2016 weiterentwickelt werden.
- Hochschulambulanzen erfahren eine finanzielle Aufwertung und dürfen künftig auch PatientInnen mit schweren Krankheitsbildern behandeln.
- Psychologische PsychotherapeutInnen dürfen künftig auch Rehabilitationsleistungen, Krankenhausbehandlungen, Krankentransporte und Soziotherapie verordnen, näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).
- Es sollen Sprechstunden-Ziffern für PsychotherapeutInnen geschaffen werden, die sowohl Akutversorgung als auch Rückfallprophylaxe ermöglichen. Das Gutachterverfahren soll vereinfacht werden. Der GBA soll dies bis zum 30. Juni 2016 regeln.
- Die KVen müssen ab spätestens 1. Februar 2016 Terminservicestellen einrichten, ein Jahr später dann auch für den Psychotherapeutischen Bereich.
- Jobsharing soll flexibilisiert und damit erleichtert werden.
Wir werden Näheres berichten!