VVPN – Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden

Mitglied im BVVP Baden-Württemberg und BVVP Bundesverband

Honorare

Klarstellung zu den Infos zu EBM-Änderungen, Abrechenbarkeit telefonisch erbringbarer Leistungen und Fallbeispiele

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen,

es ist noch­mal ei­ne Klar­stel­lung bei der KBV dar­über er­folgt, wie der Be­griff des „be­kann­ten Pa­ti­en­ten“ bei der neu­en Te­le­fon­zif­fer zu ver­ste­hen ist.

Zu den ak­tua­li­sier­ten Da­tei­en ge­lan­gen Sie un­ter den fol­gen­den Links im Mit­glie­der­be­reich:

Bun­des­weit gül­ti­ge te­le­fo­ni­sche 10-Mi­nu­ten-Ge­sprächs­zif­fer für Psy­cho­the­ra­peu­tIn­nen er­wei­tert

EBM Fall­bei­spiel er­wei­tert

Denn die neue Te­le­fon­kon­sul­ta­ti­on ist grund­sätz­lich nur bei be­kann­ten Pa­ti­en­ten mög­lich. Be­kannt heißt aber nicht nur, es gab in den zu­rück­lie­gen­den sechs Quar­ta­len (4/2018 bis 1/2020) einen per­sön­li­chen Arzt-Pa­ti­en­ten-Kon­takt, viel­mehr er­füllt auch ein per­sön­li­cher Arzt-Pa­ti­en­ten-Kon­takt im lau­fen­den Quar­tal vor dem Te­le­fonat die Vor­aus­set­zung für die Be­rech­nungs­fä­hig­keit. Die­se Re­ge­lung sei mit dem GKV-Spit­zen­ver­band so ab­ge­stimmt, ei­ne Klar­stel­lung der Be­stim­mun­gen nach 01433 und 01434 wer­de we­gen der kur­z­en Gül­tig­keit die­ser GO­Pen (bis 30.06.2020) nicht er­fol­gen.

Herz­li­che Grü­ße

Ihr Re­fe­rat Ver­gü­tung

Dr. med. Eli­sa­beth Stör­mann-Ga­ede und Di­pl. Psych. Ul­ri­ke Bö­ker

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