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Neuer Orientierungswert 2023 - STEIGERUNG UM ZWEI PROZENT FÜR ALLE LEISTUNGEN DES EBM
Am gestrigen Mittwoch, dem 14.09.2022, wurde nach langen und schwierigen Verhandlungen eine Entscheidung gefällt. Diese erfolgte gegen die Stimmen der KBV. Die Krankenkassen und zwei der Unparteiischen stellten zusammen die notwendige Mehrheit von fünf zu vier Stimmen her. Das Ergebnis ist eine Steigerung von zwei Prozent für den OW und damit für alle Leistungen des EBM. Der neue Punktwert ist ab dem 1. Januar 2023 wirksam. Er beträgt 11,4915 Cent.
Alle Einzelheiten und Auswirkungen der Entscheidung entnehmen Sie bitte dem Info Aktuell, das Mitglieder selbstverständlich in unserem Mitgliederbereich finden.
Mit herzlichen Grüßen
Ulrike Böker
für den bvvp Bundesvorstand