Klageverfahren / Urteile
Pressemitteilung BPtK: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungswidrig
Berlin, 23. März 2015: Die derzeitigen Regelungen zur Bestimmung der Vergütung psycho-therapeutischer Leistungen sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Ingwer Ebsen. Die Regelungen stellen danach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten dar. Psychotherapeuten verdienen bei gleicher Arbeitszeit nur die Hälfte der somatisch tätigen Ärzte.
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