VVPN – Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden

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Klageverfahren / Urteile

Pressemitteilung BPtK: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungswidrig

Ber­lin, 23. März 2015: Die der­zei­ti­gen Re­ge­lun­gen zur Be­stim­mung der Ver­gü­tung psy­cho-the­ra­peu­ti­scher Leis­tun­gen sind ver­fas­sungs­wid­rig. Zu die­sem Er­geb­nis kommt ein von der Deut­schen Psy­cho­the­ra­peu­ten­Ver­ei­ni­gung (DPtV) in Auf­trag ge­ge­be­nes Gut­ach­ten von Prof. Dr. Ing­wer Eb­sen. Die Re­ge­lun­gen stel­len da­nach ei­ne ver­fas­sungs­wid­ri­ge Un­gleich­be­hand­lung zwi­schen so­ma­tisch tä­ti­gen Ärz­ten und Psy­cho­the­ra­peu­ten dar. Psy­cho­the­ra­peu­ten ver­die­nen bei glei­cher Ar­beits­zeit nur die Hälf­te der so­ma­tisch tä­ti­gen Ärz­te.

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