Klageverfahren / Urteile
Info Aktuell: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde
Liebe Mitglieder,
Nun liegt er endlich vor, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen die Strukturzuschläge, die am 29.03.2018 eingereicht wurden. Das oberste Gericht hat sich also mit seiner Erwiderung ganze fünf Jahre Zeit gelassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der Verbände in einem wichtigen Punkt Recht gegeben. Nicht rechtens sei, dass rückwirkend vom Beschlusszeitpunkt (22. September 2015) aus gesehen nur die Art der Leistung bei der Berechnung der Strukturzuschläge berücksichtigt worden sei, also die im Quartalszeitraum abgerechnete Gesamtpunktzahl der antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen. Denn die Psychotherapeut*innen hätten ja rückwirkend nicht die Möglichkeit gehabt, ihr Leistungsspektrum so anzupassen, dass sie einen möglichst hohen Strukturzuschlag hätten erzielen können.
Wir rechnen daher mit Nachzahlungen für Quartale zwischen 2012 bis 2015, deren Höhe aber im Moment noch nicht absehbar ist. Nachvergütet wird wie stets nur an die Psychotherapeut*innen, die ihre Honorarbescheide durch Widersprüche oder gegebenenfalls Klageverfahren offengehalten haben.
Für den Zeitraum nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses sieht das Gericht definitiv keine Verletzung des Grundgesetzes. Denn sie betrachten die Differenzierungen und damit verbundenen Ungleichbehandlungen als erforderlich im Interesse der erwünschten Steuerung.
Die Hintergründe des Beschlusses, wie der bvvp-Bundesvorstand diesen bewertet und welche Auswirkungen er hat, erfahren Sie im angehängten Info Aktuell und im internen Bereich unserer Homepage. Dort haben wir auch eine ausführliche Positionierung des Bundesvorstands für Sie hinterlegt.
Herzliche Grüße
Ulrike Böker
für den bvvp-Bundesvorstand