Verband
PM: bvvp verabschiedet auf Online-DV Resolutionen zu 4 Themen: DiGAs, QS in der ambulanten Psychotherapie, Maßnahmenpaket für Kinder und Jugendliche und PiA in die Psychotherapeutenkammern
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, hat auf seiner Frühjahrs-Bundesdelegiertenversammlung, die dieses Jahr pandemiebedingt virtuell stattfand, am 17. April 2021 vier Resolutionen zu relevanten gesundheits- und berufspolitischen Themen verabschiedet.
In einer Resolution zum Thema Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGAs) fordert der bvvp Nutzennachweise und hohe Sicherheitsstandards für DiGAs in der Psychotherapie. Der Verband kritisiert darin unter anderem, dass DiGAs praktisch ohne Nachweis ihrer Wirksamkeit durch ein Fast-Track-Verfahren ins System der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen würden und ihren Nutzen für die Versorgung erst mit der Anwendung belegen müssten. Sowohl die unzulängliche Nutzen- und Sicherheitsbewertung als auch die Möglichkeit der Hersteller, den Preis der DiGAs für die Krankenkassen verpflichtend festzulegen, stellten gravierende Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot dar. Die Delegierten forderten, dass DiGAs ihren Nutzen und ihre Wirksamkeit und vor allem aber, dass sie keinen Schaden verursachen, nachgewiesen haben müssen, bevor sie verordnet werden können. Nur so könne die Patient*innensicherheit gewährleistet werden. Indikation und Kontraindikation könnten nur von Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen gestellt werden. Nur bei einer kontinuierlichen Begleitung durch einen Psychotherapeuten, eine Psychotherapeutin könnten DiGAs Nutzen entfalten. Therapie ersetzende DiGAs funktionierten nicht und können sogar schaden, wenn eine Erkrankung nicht fachlich korrekt behandelt werde.
Eine weitere Resolution bezieht sich auf die Entwicklung eines einrichtungsübergreifenden Instruments zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie, mit dem der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt wurde. Die Delegiertenversammlung des bvvp hält die interne Qualität der Psychotherapie für hoch und am besten durch die bewährten Möglichkeiten der Supervision, Intervision und Fortbildung gesichert. Sie forderte, bei der Entwicklung eine Reihe von zielführenden Grundsätzen zu berücksichtigen. Dazu gehörten die Ausrichtung auf Qualitätsförderung statt auf Sanktionierung, auf den Nutzen für die Patient*innenversorgung und für die tatsächliche Verbesserung der Qualität sowie die Beschränkung auf wenige, aber aussagefähige Indikatoren. Der Aufwand für die Praxen sollte demgemäß geringgehalten werden, Daten sollten nur sparsam und zweckgebunden und nur in Stichproben erhoben werden. Vor Einführung des Instruments für alle Praxen sollte eine umfangreiche Machbarkeitsprüfung und Evaluation stehen. Die Verwendung der Daten für einen Vergleich der Praxen in Form eines Benchmarkings, wie dies in der im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) geplanten Richtlinie zur „Förderung der Transparenz und Sicherung der Qualität in der Versorgung“ vorgesehen ist, wird mit aller Deutlichkeit abgelehnt.
In einer dritten Resolution fordern die Delegierten des bvvp den Gesetzgeber auf, sofort ein Stufenprogramm für ein umfassendes Maßnahmenpaket zu entwickeln und umzusetzen, um den besonderen seelischen und körperlichen Belastungen von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Verband beruft sich dabei auf die Formulierung von fünf Maßnahmen, die er – im Bündnis mit 27 weiteren Berufsverbänden - bereits bei einer öffentlichen Veranstaltung Ende März der Politik gegenüber präsentiert hatte:
- Die Gründung eines Jugend- und Kinderrats
- Die Einrichtung einer zentralen, deutschlandweit beworbenen Hilfsnummer für Kinder und Jugendliche in Not
- Umsonst, für alle und draußen: tägliche Sport-, Bewegungs- und kulturelle Aktivitäten an öffentlich zugänglichen Orten
- Niederschwellige und längerfristig angelegte Kurs- und Projektangebote für Kinder und Jugendliche außerhalb des Schulunterrichts
- Initiative zur Anwerbung von Honorarkräften unter soloselbstständigen Kunstschaffenden und beschäftigungslos gewordenen Personen aus dem Kultur- und Sportbereich zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.
Der bvvp fordert nun endlich von der Politik ein schnelles Handeln - unter Beteiligung der Expert*innen aus den genannten Fachgremien und den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien.
In einer weiteren Resolution fordert der bvvp zudem, dass sich der Berufsstand im Rahmen der anstehenden Anpassungen der Heilberufe-(Kammer-)Gesetze für eine Mitgliedschaft der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) in den Landespsychotherapeutenkammern einsetzt.
Hintergrund ist, dass die Landespsychotherapeutenkammern Bayern, NRW sowie die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer ihnen bisher noch keine Möglichkeit zur Mitgliedschaft bieten. Es sei wichtig, dass PiA, die bereits unter Supervision psychotherapeutisch tätig seien und so an die durch die Kammern festgelegten Standards der Berufsausübung herangeführt würden, sich auch als zugehörig zu ihrer Kammer und dem Berufsstand erlebten. Abgesehen davon, dass darin auch die Chance zur Nachwuchsförderung für die Kammern liege, gehe es mit der Aufnahme der aktuellen PiA auch um ein Miteinander, in dem die Interessen der verschiedenen Berufsgruppen ausgeglichen würden, denn die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) würden bereits nach Abschluss des vorangehenden Studiums Psychotherapie nach der Approbationsprüfung Mitglieder der Kammern sein.
Den vollständigen Text aller vier Resolutionen im Wortlaut lesen Sie bitte unter diesem Link und hier.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der einzige Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich über 5.400 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.
Für den bvvp
Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr