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Pressemitteilung: bvvp-Herbst-Bundesdelegiertenversammlung verabschiedet zwei Resolutionen zu zentralen Themen: "Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung" und "Mehr Förderung für Kinder und Jugendliche"
- Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung für ärztlich-psychotherapeutische Tätigkeit,
- Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Neuss, 30.09.2022. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, hat auf seiner Herbst-Bundesdelegiertenversammlung, die vom 30. September bis zum 01. Oktober 2022 in Neuss stattfand, in den folgenden Resolutionen Forderungen zu zentralen Themen formuliert:
In der Resolution zum Thema einer angemessenen Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung für die ärztlich-psychotherapeutische Tätigkeit forderte der bvvp die Gesetzgebenden auf, eindeutige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit endlich eine seit Jahren geforderte dauerhafte und nachhaltige Finanzierung im Bereich der Weiterbildung für ärztliche Psychotherapie gewährleistet ist.
Ärztliche Psychotherapeut*innen müssten ihre im Vergleich zu anderen fachärztlichen Weiterbildungen sehr hohen Weiterbildungskosten bisher weitgehend selbst zahlen, so die Delegierten. Sie absolvierten die notwendigen Weiterbildungseinheiten wie Selbsterfahrung, Supervision, Balintgruppen, Theoriestunden und ambulante Patient*innenbehandlungen in ihrer „Freizeit“ neben der Facharztweiterbildungszeit in Kliniken und Praxen. Darin liege eine Schlechterstellung gegenüber anderen Facharztweiterbildungen, die nur als fehlende Wertschätzung gegenüber der ärztlichen Psychotherapie gewertet werden könne.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sähen bisher jedoch keine zusätzliche Finanzierung der Weiterbildung vor. Doch ohne eine gesicherte, gesetzlich geregelte Zusatzfinanzierung bestehe die Gefahr, dass die ambulante und stationäre Versorgung durch Ärztliche Psychotherapeut*innen nicht mehr gewährleistet werden könne, so die Befürchtung der Delegierten.
Sie forderten die Gesetzgebenden daher nachdrücklich auf, diese Lücke schnellstmöglich zu schließen und eine zusätzliche angemessene Finanzierung der (fach-)ärztlichen Weiterbildung sicherzustellen, besonders auch für den ambulanten Teil der Weiterbildung der Fachärzt*innen.
Benedikt Waldherr, bvvp-Bundesvorsitzender, begrüßte das klare Votum der Delegierten und betonte: „Ärztliche Psychotherapeut*innen mit ihrer psychosomatischen Qualifikation sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Ärzt*innenschaft einerseits und den Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bzw. den zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen andererseits.“
In einer weiteren Resolution fordern die bvvp Delegierten, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefördert werden müsse.
Hintergrund der Resolution ist das nahende Ende der Maßnahmen des bis 31.12.2022 terminierten Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“. Mit dem Programm sollten Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie Versäumtes auf- und nachholen, bezogen auf den Lernstoff und ihr soziales Leben. Die Delegierten führten in der Resolution aus, dass mehrere Studien erwiesen hätten, dass erhöhte psychosoziale Belastungsfaktoren nach Ausbruch der Corona-Pandemie die psychische Gesundheit vieler Kinder beeinträchtigt hätten und es zu Einschränkungen in deren Lebensalltag gekommen sei. Es dürfe aber nicht sein, so die Delegierten, dass eine Generation von Kindern und Jugendlichen, die auf viele wichtige Bestandteile einer gesunden psychosozialen Entwicklung hätten verzichten müssen, nun im Stich gelassen würde.
Sie forderten deshalb, umgehend bundesweit Maßnahmen in die Wege zu leiten, um diese entstandenen Defizite auszugleichen und finanzielle Mittel für umfangreiche Folgeangebote zur Verfügung zu stellen. Diese dürften vom Umfang her aber nicht abhängig von der Wirtschaftskraft einer Region bemessen werden, sonst sei zwangsläufig damit zu rechnen, dass Kinder und Jugendliche aus strukturschwachen Gebieten weiterhin benachteiligt würden. Die Höhe der Zuwendungen für Jugendhilfemaßnahmen dürfe sich zudem nicht nach der Höhe der Gewerbesteuereinnahmen in den jeweiligen Regionen richten. Diese müsste nach einem bundesweit einheitlichen Maßstab festgelegt werden.
Auch für eine bessere psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen müssten umgehend weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Delegierten betonten zudem, dass sich die Investitionen in Angebote für Kinder und Jugendliche auch volkswirtschaftlich positiv auswirken würden.
„Wir fordern die politisch Verantwortlichen in den Ministerien für Gesundheit, Soziales, Bildung, Familie und Integration auf, sich an einen Tisch zu setzen und sofort mit der Planung und Umsetzung eines umfassenden und auf langfristige Wirkung angelegten Förderprogramms für Kinder und Jugendliche zu beginnen“, so Benedikt Waldherr, der dieses klare Votum der Delegierten begrüßte.
Den Text der beiden Resolutionen im Wortlaut finden Sie unter diesem Link
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich über 5.700 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.
Für den bvvp
Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr,
Vorsitzender des bvvp