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Aktuelle Informationen zur Gruppentherapie - und: Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video nun möglich!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über wichtige Aspekte zu Fragen der Realisierung von Gruppentherapie in Zeiten von Corona informieren. Die Mitglieder der Kompetenzgruppe Gruppenpsychotherapie des bvvp sind zu allen Aspekten im regen Austausch mit Vertretern der KBV und des GKV Spitzenverbandes.
Aber zuvor noch eine andere topaktuelle Information:
Um die psychotherapeutische Versorgung während der Coronavirus-Krise zu erleichtern, haben KBV und GKV-Spitzenverband sich nun darauf geeinigt, ab sofort die Durchführung von Psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) zunächst bis zum 30.6. 2020 auch per Videobehandlung zuzulassen!
Die KBV schreibt:
"Grundsätzlich erfordert die Psychotherapeutische Sprechstunde weiterhin die Anwesenheit der Patienten: Insbesondere für Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ist der unmittelbare persönliche Kontakt im Regelfall notwendig. Gegebenenfalls muss die Sprechstunde auf ein Mindestmaß reduziert werden, um Infektionsrisiken zu minimieren. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Patienten den Weg in die Praxis nicht zuzumuten, wenn dadurch andere Gefahren vermieden werden können. Hierfür wurde die Psychotherapie-Vereinbarung jetzt entsprechend für einen begrenzten Zeitraum angepasst. Dies erlaubt es, diagnostische Einschätzungen und eine Einleitung von Psychotherapie auch per Video vorzunehmen. Eine Psychotherapie kann somit auch ohne persönlichen Kontakt zwischen Patient und Therapeut beginnen. Dies sollte besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben. Zudem müssen die Vorgaben der Landeskammer zur Berufsordnung in Bezug auf die Gestaltung der Erstkontakte beachtet werden."
Auf eine Freigabe der Behandlung per Telefon für einen begrenzten Zeitraum konnten sich die Vertragspartner hingegen nicht einigen, wir sind hier weiter dran, denn Video kommt für viele, vor allem ältere PatientInnen nicht in Betracht.
Doch nun zur Gruppenpsychotherapie. Denn auch hier gibt es Neuerungen:
Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können nun, befristet bis zum 30. Juni 2020, übergangsweise in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss.
Den aktuellen Stand spiegelt unsere angehängte Mitgliederinformation unter diesem Link
Und denken Sie dran: Auf unserer Homepage finden Sie unter https://bvvp.de/corona-virus/ stetig aktualisierte FAQs zu Ihrer psychotherapeutischen Arbeit in Zeiten der Coronakrise.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr bvvp-Bundesvorstand und die
Kompetenzgruppe Gruppenpsychotherapie