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bvvp-Expertentelefon zum Thema Anstellung / Weiterbildung / Sicherstellungsassistenz in ärztlicher Praxis
Am 7. Oktober 2022 von 15:00 bis 17:00 Uhr beraten Sie Frau Dr. med. Störmann-Gaede, bvvp Bundesvorstandsmitglied, und Herr Peter Fischer, Vorstandsmitglied des bvvp Bayern, persönlich am bvvp-Expertentelefon zum Thema: „Anstellung / Weiterbildung / Sicherstellungsassistenz in ärztlicher Praxis.“
Rufen Sie an unter: *49 (0) 30 - 62 93 98 93
Die Ärztliche Psychotherapiepraxis weist Besonderheiten auf, denn es gibt häufiger angestelltes Personal. Es unterstützen beispielsweise Sicherstellungs- und Weiterbildungsassistent*innen oder auch Hilfspersonal. Im Expertentelefon können Sie Ihre individuellen Fragen zu dem Thema stellen.
Lesen Sie vorab bereits Antworten auf drei häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:
1. Frage: Kann ich als Ärztliche*r Psychotherapeut*in mit ganzem Sitz, den ich aber höchstens halb nutze, auf halbem Sitz Psychologische Psychotherapeut*innen im Jobsharing anstellen?
Nein, leider können Psychologische Psychotherapeut*innen von Ärztlichen Psychotherapeut*innen nicht im Jobsharing (JS) angestellt werden. Beim JS gilt das Prinzip der sogenannten Fachidentität. Ärztliche Psychotherapeut*innen können hier nur Ärztliche Psychotherapeut*innen anstellen, die Verfahren (VT, TP, ÄP, ST) spielen dabei jedoch keine Rolle. Denkbar ist aber, dass ein hälftiger Sitz über das allerdings aufwändige Nachbesetzungsverfahren mit Ausschreibung, an einen Psychologischen Psychotherapeuten/eine -therapeutin übergeben werden. Diese*r könnte dann gegebenenfalls auch auf dieser anderen Hälfte angestellt werden. Dann handelt es sich aber nicht um Jobsharing, sondern um den verwandelten bedarfsgeplanten hälftigen Sitz mit eigener separater Plausibilitätszeit.
2. Frage: Wann kann ich Sicherstellungsassistent*innen anstellen? Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen?
Im Grundprinzip soll die Sicherstellungsassistenz die Versorgung sicherstellen. Gründe für den Antrag können zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, auch die Erkrankung eines Kindes oder der antragsstellenden Person selbst sein. Viele KVen bewilligen eine Sicherstellung für sechs Monate auch einfach für die Einarbeitung von Sicherstellungsassistent*innen in den Praxisablauf, wenn eine spätere Zusammenarbeit geplant ist, zum Beispiel die Praxisübernahme, die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), oder die spätere Anstellung der Assistentin oder des Assistenten. Ein häufig akzeptierter Grund besteht auch darin, dass Antragstellende zusätzlich zu ihrer Praxistätigkeit mit nicht unerheblichem Zeitaufwand als Lehrbeauftragte*r und / oder Dozent*in / Supervisor*in an staatlichen Institutionen tätig sind. Und schließlich kann man auch wegen einer nebenberuflichen ehrenamtlichen berufspolitischen Tätigkeit eine Sicherstellungsassistenz beantragen.
Diese muss über eine gültige Approbation verfügen. Sie rechnet stets über die lebenslange Arztnummer (LANR) der antragstellenden Person ab. Sicherstellungsassistent*innen können also nur abrechnen, was die Antragsteller*innen auch abrechnen dürfen.
3. Frage: Für meine Psychotherapeutische Einzelpraxis benötige ich eine Reinigungskraft. Der Aufwand einer Minijob-Anstellung für zum Beispiel 1,5 Stunden pro Woche erscheint mir sehr hoch. Gibt es keine einfachere Möglichkeit?
Bei kleinen Praxen ist das in der Tat aufwändig. Sie sollten mit Ihrem / Ihrer Steuerberater*in darüber sprechen, was zum Beispiel durch Lohnbuchhaltung oder den Aufwänden zur Berufsgenossenschaft auf Sie zukäme. In Krankheits- und Urlaubszeiten haben Sie keine Hilfe!
Oft ist es sinnvoll, eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen. Sie müssen dann allerdings mit Stundensätzen zwischen 25 und 30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen. Der Vorteil: Sie tragen zwar gegebenenfalls höhere Kosten, sind aber nicht als Arbeitgebende mit Aufwand, Pflichten und Risiken belastet.
In Praxisgemeinschaften machen Anstellungen oft sehr viel mehr Sinn als in der Einzelpraxis, weil auch mehr zu tun ist und die Kosten geteilt werden können. Eine kompetente Sekretariatskraft kann ja auch die Telefonische Erreichbarkeit übernehmen.
Wir freuen uns über Ihren Anruf mit weiterführenden Fragen!
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