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bvvp-Expertentelefon zum Thema Digitalisierung: von ePA bis E-Evidence-Richtlinie am 17.02.2022 von 19 bis 21 Uhr mit dem bvvp-Digitalisierungsexperten Mathias Heinicke.
Seit einem guten Jahr haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch ihre Krankenkasse. Doch das Thema wirft für Psychotherapeut*innen weiterhin viele Fragen auf.
Mit der E-Evidence-Verordnung, die uns auf europäischer Ebene droht, gerät auch unsere psychotherapeutische Schweigepflicht unter Druck. Denn vorgesehen ist hier, dass Unternehmen, die digitale Dienste anbieten, den Strafverfolgungsbehörden jedes EU-Mitgliedsstaates Daten liefern müssen, ganz gleich, ob die Firma in der EU oder irgendwo sonst auf der Welt beheimatet ist.
Unser Experte Mathias Heinicke hält sich für Sie am 17. Februar am bvvp-Telefon für Ihre Fragen zu wichtigen Digitalisierungsthemen bereit.
Rufen Sie uns am 17. Februar an unter: *49 (0) 30 - 62 93 98 93
Nutzen Sie unsere Kompetenz und fragen Sie uns! Hier einige wichtige Fragen und Antworten vorab:
- Bin ich verpflichtet, Dokumente aus psychotherapeutischen Behandlungen in die ePA von Patient*innen zu laden?
Antwort: Ja, seit Juli 2021 sind Vertragsärzt*innen gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch einer Patient*in die elektronische Patientenakte zu befüllen. Allerdings sollen die Patient*innen auch ausführlich über die Akte beraten werden.
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- Können Patient*innen bestimmen, wer die Einträge in die ePA sehen kann?
Antwort: In der ersten Ausbaustufe wird dies noch nicht möglich sein. In weiteren Ausbaustufen der Akte ist allerdings eine solche feingranulare Rechtevergabe vorgesehen und gesetzlich verankert.
- Was ändert sich mit der E-Evidence-Verordnung? Ist es sicher, dass sie kommt?
Antwort: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, viele Punkte sind offen und ein politischer Kompromiss noch nicht in Sicht. Daher kann im Moment kein Datum für ein Inkrafttreten benannt werden. Die Verordnung als solche stellt eine klare Bedrohung für die Schweigepflicht dar, da sie Ermittlungsbehörden ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung an die Betroffenen Zugriff auf digitale Daten direkt beim Dienstanbieter ermöglicht.
- Welche Risiken birgt die E-Evidence-Verordnung für Psychotherapeut*innen?
Antwort: Die Richtlinie stellt das Berufsgeheimnis grundsätzlich in Frage. Dies gilt nicht nur für unsere Berufsgruppen. Ein Inkrafttreten der Richtlinie wird jedoch deutliche Änderungen im Verhältnis zu den Patient*innen mit sich bringen.
Was immer Sie zusätzlich wissen wollen zu den unterschiedlichen Themen der Digitalisierung in psychotherapeutischen Praxen, wir freuen uns über Ihren Anruf!
Bitte beachten Sie:
Teilen Sie uns in Ihrem Anruf in aller Kürze mit, auf welchen Themenbereich sich Ihre Frage bezieht, nennen Sie Ihre Telefonnummer und möglichst auch Ihre Mailadresse. Ein Hinweis noch: Ihre Anrufe werden aufgezeichnet und dann abgearbeitet. Sprechen Sie langsam und deutlich und rufen Sie bitte nicht mehrmals an. Wir versprechen es: Alle Anrufer*innen erhalten garantiert Nachricht von unserem Experten!