VVPN – Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden

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bvvp-Info: Psychotherapeutische Sprechstunde ist ab 1. April 2018 für Patienten Pflicht

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen,

die neue Psy­cho­the­ra­pie-Richt­li­nie hat am 1. April 2018 ih­ren ers­ten Ge­burts­tag, seit ge­nau ei­nem Jahr ist sie in Kraft.

Sie sieht vor, dass vor je­der wei­te­ren psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Be­hand­lung (Akut­be­hand­lung oder Pro­ba­to­rik bzw. Richt­li­ni­en­psy­cho­the­ra­pie) Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Sprech­stun­den im Um­fang von min­des­tens 50 Mi­nu­ten (al­so 2 x Leis­tun­gen ge­mäß GOP 35151) durch­ge­führt wer­den müs­sen.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ge­sund­heit hat­te die­se Re­ge­lung für ein Jahr aus­ge­setzt, um den Pra­xen die Um­stel­lung auf die neue Richt­li­nie zu er­mög­li­chen und Ver­sor­gungs­eng­päs­se zu ver­mei­den.

Le­sen Sie hier wei­ter im Mit­glie­der­be­reich

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