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bvvp-Info: Psychotherapeutische Sprechstunde ist ab 1. April 2018 für Patienten Pflicht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die neue Psychotherapie-Richtlinie hat am 1. April 2018 ihren ersten Geburtstag, seit genau einem Jahr ist sie in Kraft.
Sie sieht vor, dass vor jeder weiteren psychotherapeutischen Behandlung (Akutbehandlung oder Probatorik bzw. Richtlinienpsychotherapie) Psychotherapeutische Sprechstunden im Umfang von mindestens 50 Minuten (also 2 x Leistungen gemäß GOP 35151) durchgeführt werden müssen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt, um den Praxen die Umstellung auf die neue Richtlinie zu ermöglichen und Versorgungsengpässe zu vermeiden.
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