Weiteres
bvvp-Mitglieder-Information: Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV
Liebe Mitglieder,
der Gesetzgeber hatte die KBV beauftragt, eigentlich bis spätestens Ende Juni 2020 eine IT-Sicherheitsrichtlinie für vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxen zu erlassen. Nach einigen Unstimmigkeiten bezüglich des Umfangs der zu ergreifenden Maßnahmen und der Frage der Übernahme der in den Praxen anfallenden Kosten wurde die Richtlinie schließlich nach der digital stattgefundenen Vertreterversammlung der KBV im Dezember 2020 in schriftlicher Abstimmung verabschiedet. Ebenfalls wurde die Richtlinie zur Zertifizierung von IT-Dienstleistern beschlossen.
Link: https://www.kbv.de/media/sp/02_15_KBV-Vo_Richtlinien_Anlage_1.pdf
Die Richtlinie enthält Anforderungen u.a. zu den folgenden Themen:
- Schutz des Internetzugangs und des Praxisnetzwerkes (LAN, WLAN und Powerline)
- Schutz der Smartphones und Tablets
- Schutz der Praxis-PCs mit PatientInnendaten
- Schutz des Konnektors und des Kartenterminals
- Umgang mit Wechseldatenträgern wie USB-Sticks
- Umgang mit Microsoft Office (Word, Excel, PowerPoint, ...)
- Regelmäßiges Einspielen von Updates für Geräte und Software-
Virenschutz
Die Richtlinie enthält auch Fristen zur Einhaltung der Anforderungen. Die PraxisinhaberInnen sind jeweils verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen und der Fristen. Der erste Schritt zur Absicherung der Praxis-IT ist bis zum 1. April 2021 zu tun. Danach folgen nach und nach weitere Maßnahmen zur Absicherung der Praxis. Die nötigen Anpassungen können PraxisinhaberInnen selbst oder in Zusammenarbeit mit einem IT-Dienstleister oder künftig mit einem von der KBV zertifizierten Anbieter vornehmen. Wir versprechen es: Der bvvp wird seine Mitglieder bei der Umsetzung unterstützen!
Die KBV wird in der nächsten Zeit Anbieter zertifizieren und auf ihrer Webseite auflisten. Einige Mitglieder haben uns berichtet, dass sie schon Werbeangebote zur IT-Sicherheit, insbesondere von den Herstellern ihrer Praxisverwaltungsprogramme, erhalten haben. Wir raten Ihnen zunächst abzuwarten und nicht beim erstbesten Angebot zuzugreifen. Es ist zu erwarten, dass es im neuen Jahr weitere Angebote geben wird. Sie können dann ein für Ihre Praxis passendes Angebot in Ruhe prüfen und auswählen.
Freundliche Grüße und Ihnen allen ein frohes, neues Jahr!
Ihr bvvp-Bundesvorstand