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bvvp-Mitgliederinfo: aktuelle Befugniserweiterungen für PP, KJP und ÄrztInnen
Seit September 2020 wurden zwei Befugniserweiterungen für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen beschlossen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Folgenden möchten wir Sie informieren, dass für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zwei Erweiterungen ihrer Befugnisse vorgenommen wurden:
- Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege
Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen dürfen künftig psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen. Der Beschluss des G-BA wird noch durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft. Der Bewertungsausschuss passt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab innerhalb von sechs Monaten, also bis Mitte März 2021, an. Lesen Sie mehr dazu in der Mitteilung der KBV. - Verordnung von Ergotherapie
Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen dürfen ab 1. Januar 2021 auch Ergotherapie verordnen. Die Verordnung ist sowohl bei einer Erkrankung des Indikationsspektrums der Richtlinien-Psychotherapie als auch bei einer neuropsychologischen Therapie möglich. Nähere Informationen zur Verordnung von Ergotherapie können Sie in der Praxisinformation der KBV lesen.
Übrigens: ÄrztInnen mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie dürfen seit Oktober 2020 die Erst- und Folgeverordnung einer Soziotherapie abrechnen. Vergütet wird die Verordnung von Soziotherapie extrabudgetär. Lesen Sie die genauen Details in der Praxisinformation der KBV.
Sobald mehr Details zu den Regelungen bekannt sind, werden wir für Sie ein Info Kompakt erstellen.
Mit kollegialen Grüßen
Ulrike Böker
Mitglied des bvvp-Bundesvorstandes