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bvvp-Mitgliederinfo: Telefonkonsultation (EBM 01433) jetzt wieder abrechenbar!
Ab Montag, dem 2. November, ist es wieder möglich, die PatientInnen, die über keine Möglichkeit verfügen, persönlich in die Praxis zu kommen oder die Videosprechstunden zu nutzen, über Telefon zu behandeln. Dafür wird die Telefonziffer 01433, die bereits aus dem zweiten Quartal bekannt ist, reaktiviert.
Hintergrund ist der rasante Anstieg der Infektionszahlen in der Corona-Pandemie, der KBV und GKV-Spitzenverband zu diesem Beschluss im Bewertungsausschuss veranlassten, sodass damit eine weitere Sonderregelung gilt. Von vielen Stellen, auch vom bvvp, war dieser Wunsch an die KBV herangetragen worden.
Es handelt sich um die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433, die je 10 Minuten mit 154 Punkten bewertet und damit bei voller Vergütung 16,92 Euro pro Einheit erbringt (ggf. mindernde Quotierung).
Möglich ist die besondere Abrechnung der telefonischen Konsultation wiederum nur bei PatientInnen, die bereits bekannt sind. Als „bekannt“ gilt ein Patient, eine Patientin, wenn er oder sie in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, oder auch im aktuellen Quartal mindestens einmal persönlich in der Praxis war.
Alle notwendigen Abrechnungsinformationen haben wir für Sie in der ausführlichen Mitglieder-Information unter diesem Link zusammengefasst.
Für den bvvp Bundesverband
Ulrike Böker und Lisa Störmann-Gaede