Weiteres
bvvp Mitgliederinformation: Urteil zur Sozialversicherungspflicht der Poolärzt*innen – ein Problem, auch für Ärztliche Psychotherapeut*innen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 24.10.23 anhand des Klagefalls eines Zahnarztes in Baden-Württemberg, dass Poolärzt*innen im von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisierten Bereitschaftsdienst nicht automatisch selbstständig sind und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wir informieren zum Stand der Dinge und der geplanten Maßnahmen.
Den vollständigen Text finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. Reinhard Martens
und Dr. med. Gerhild Rausch-Riedel
für den Kompetenzkreis Ärztliche Psychotherapie
und den bvvp-Bundesvorstand