VVPN – Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden

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bvvp Mitgliederinformation: Urteil zur Sozialversicherungspflicht der Poolärzt*innen – ein Problem, auch für Ärztliche Psychotherapeut*innen

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen,

das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) ent­schied am 24.10.23 an­hand des Kla­ge­falls ei­nes Zahn­arz­tes in Ba­den-Würt­tem­berg, dass Poolärzt*in­nen im von den Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen (KVen) or­ga­ni­sier­ten Be­reit­schafts­dienst nicht au­to­ma­tisch selbst­stän­dig sind und da­mit der So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht un­ter­lie­gen. Wir in­for­mie­ren zum Stand der Din­ge und der ge­plan­ten Maß­nah­men.

Den voll­stän­di­gen Text fin­den Sie im An­hang.

Mit freund­li­chen Grü­ßen,

Dr. med. Rein­hard Mar­tens
und Dr. med. Ger­hild Rausch-Rie­del
für den Kom­pe­tenz­kreis Ärzt­li­che Psy­cho­the­ra­pie
und den bvvp-Bun­des­vor­stand

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