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bvvp-Mitgliederinformation: Verlängerung der Corona-Sonderregelungen nun auch bei PKV und Beihilfe bis Ende des 3. Quartals 2021
Nachdem die Sonderregelungen für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten bereits vor zwei Wochen verlängert wurden, haben jetzt PKV und Beihilfe nachgezogen. Auch hier sind die Sonderregelungen nun bis zum Ende des dritten Quartals 2021 verlängert worden.
Zur Erinnerung:
Bei der Behandlung von PKV-Versicherten gilt:
- Es kann weiterhin der Hygienezuschlag A245 zum einfachen Satz (6,41 Euro) für jede face-to-face Sitzung / jedes persönliche Gespräch in der Praxis abgerechnet werden.
- Alle Leistungen, auch Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung, können per Video erbracht werden.
- Für längere telefonische Beratungen ist die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ möglich. Die Leistung ist je Sitzung höchstens dreimal berechnungsfähig. Je Kalendermonat sind höchstens vier telefonische Beratungen berechnungsfähig.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Link zur Bundesärztekammer: https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie/
Für ausführlichere Informationen sei auch auf weitere Mitgliederaussendungen des bvvp verwiesen, die Sie (eingeloggt) hier im internen Bereich der Homepage „Mein bvvp“ finden.
Für den bvvp-Bundesvorstand
Ulrike Böker und
Lisa Störmann-Gaede