VVPN – Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden

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Pressemitteilung BPtK: Anerkennung von EMDR bei PTDS

Wie in ei­ner Pres­se­mit­tei­lung der Bun­de­s­psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer (BPtK) zu le­sen ist, wur­de am 3. Ja­nu­ar 2015 die EM­DR („Eye Mo­ve­ment De­sen­si­ti­za­ti­on and Re­pro­ces­sing“ oder „Au­gen­be­we­gungs-De­sen­si­bi­li­sie­rung und Wie­der­au­f­ar­bei­tung“) bei der post­trau­ma­ti­schen Be­las­tungs­stö­rung (PTDS) als in der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­an­ker­te Psy­cho­the­ra­pie­me­tho­de an­er­kannt und ist da­mit of­fi­zi­ell Teil der psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Richt­li­ni­en­ver­fah­ren zur Be­hand­lung von Er­wach­se­nen.

Näh­re In­for­ma­tio­nen er­hal­ten Sie hier 

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