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Pressemitteilung BPtK: Anerkennung von EMDR bei PTDS
Wie in einer Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu lesen ist, wurde am 3. Januar 2015 die EMDR („Eye Movement Desensitization and Reprocessing“ oder „Augenbewegungs-Desensibilisierung und Wiederaufarbeitung“) bei der posttraumatischen Belastungsstörung (PTDS) als in der gesetzlichen Krankenversicherung verankerte Psychotherapiemethode anerkannt und ist damit offiziell Teil der psychotherapeutischen Richtlinienverfahren zur Behandlung von Erwachsenen.
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