Weiteres
Verordnungsbefugnisse für Psychotherapeut*innen: Die neue bvvp-Info-Broschüre von Ulrike Böker und Angelika Haun liegt vor
Von Krankenbeförderung bis Sozio- oder Ergotherapie: Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen wissen oft gar nicht, welche Verordnungen sie ausstellen dürfen und worauf sie dabei achten müssen. Aber auch ärztliche Psychotherapeut*innen sind mit den Verordnungsbefugnissen oftmals nicht sehr vertraut. Ziel der neuen Broschüre „Verordnungsbefugnisse für Psychotherapeut*innen“ ist es, Psychotherapeut*innen die praktische Anwendung von Regelungen zu erleichtern sowie Ihnen mit Tipps und Hinweisen mehr Sicherheit zu vermitteln und einen konkreten Wegweiser an die Hand zu geben.
Vor wenigen Wochen erst wurde die neue sogenannte „Komplexrichtlinie“ verabschiedet. In diesem Rahmen werden die Versorgungsbefugnisse eine noch wichtigere Rolle spielen. In jedem Fall können Sie von der neuen Info-Broschüre als handlichem Nachschlagewerk profitieren! Die bisher gültige Druckschrift „Befugniserweiterungen“ wurde gründlich überarbeitet und ergänzt. Die Inhalte umfassen die Verordnungen von Krankenhausbehandlungen, Krankenbeförderung, stationärer Rehabilitationsbehandlung, psychiatrischer häuslicher Krankenpflege sowie Sozio- und Ergotherapie. Außerdem finden Sie in der Broschüre die Diagnoseliste der Psychotherapierichtlinie sowie die Global Assesment of Functioning Scale (GAF-Skala).
Die Broschüre kostet für Sie als bvvp-Mitglied nur 10,50 Euro. Nicht-Mitglieder des Verbands können sie für 17,50 Euro erwerben. Nutzen Sie unser Bestellformular.
Der Veranstaltungstipp zur Broschüre:
Insbesondere Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen machen nur selten Gebrauch von den Möglichkeiten, zum Beispiel Ergo- oder Soziotherapie zu verordnen, obwohl sie damit ein wichtiges Instrument in der Hand halten, um ihre Patient*innen in ihrer Lebensbewältigung zu unterstützen. Hürden sind hier oft Unsicherheiten und fehlende Erfahrungen. Manchen ärztlichen Psychotherapeut*innen geht es ähnlich. Mit unserer Online-Veranstaltung am 28. Januar 2022 wollen wir Sie unterstützen und dazu ermutigen, die Instrumente auch zu nutzen, die der Gesetzgeber uns Psychotherapeut*innen an die Hand gegeben hat. Vor allem in Zusammenhang mit den Neuerungen der Komplexrichtlinie werden sich hier weitere Fragen auftun. Referentinnen der Veranstaltung sind die Autorinnen Ulrike Böker und Angelika Haun. Sie können sich bereitsjetzt anmelden.
Informationen zum Thema finden Sie außerdem unter:
Alle bvvp-Publikationen: https://bvvp.de/publikationen/
Bestellformular: https://t1p.de/ux1u
Link zur Veranstaltung: https://t1p.de/7pxij
Ihr bvvp-Bundesvorstand