VVPN – Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden

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Videoberatung zum Thema: "Nachbesetzung von Vertragspsychotherapeutensitzen" - 7.11.2023 von 19:00 bis 21:00 Uhr

Im­mer wie­der er­rei­chen uns Fra­gen zur Ab­ga­be und Über­nah­me von Kas­sen­sit­zen. Hier herrscht viel Un­si­cher­heit, teil­wei­se kur­sie­ren so­gar Falschaus­sa­gen. Möch­ten Sie einen Sitz ab­ge­ben oder über­neh­men, soll­ten Sie sich da­her un­be­dingt auch per­sön­lich be­ra­ten las­sen, denn die mög­li­chen in­di­vi­du­el­len Kon­stel­la­tio­nen und un­ter­schied­li­chen Spruch­pra­xen der Zu­las­sungs­aus­schüs­se kön­nen nicht voll­um­fäng­lich The­ma un­se­rer Vi­deo­ver­an­stal­tung sein.

Le­sen Sie jetzt schon vor­ab die Ant­wor­ten auf häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum The­ma Nach­be­set­zung von Ver­trags­psy­cho­the­ra­peu­ten­sit­zen.

  1. Gibt es ei­ne ge­setz­li­che Vor­ga­be für den Pra­xis­kauf­preis?

Der Ge­setz­ge­ber legt im SGB V §103 fest: "Die wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen des aus­schei­den­den Ver­trags­arz­tes oder sei­ner Er­ben sind nur in­so­weit zu be­rück­sich­ti­gen, als der Kauf­preis die Hö­he des Ver­kehrs­werts der Pra­xis nicht über­steigt." Man ist al­so ge­setz­lich ver­pflich­tet, als In­ter­es­sent*in zu­min­dest den Ver­kehrs­wert zu be­zah­len. Man­che KVen er­stel­len un­ver­bind­lich ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Das auch vom Bun­des­ge­richts­hof an­er­kann­te Ver­fah­ren ist die „Er­trags­wert­me­tho­de“. Ein Bei­spiel für ei­ne ent­spre­chen­de Be­rech­nung fin­den Sie in der bvvp-Bro­schü­re „Nach­be­set­zung psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Kas­sen­sit­ze.“

  1. Muss ich im Kauf­ver­trag selbst dann einen ma­te­ri­el­len Wert an­ge­ben, wenn der Nach­fol­ger di­rekt einen Ver­le­gungs­an­trag stellt und gar nicht in mei­nen Räu­men ar­bei­ten wird?

Ja, denn es muss im­mer klar wer­den, dass nicht nur ei­ne Zu­las­sung ver­kauft wird, son­dern ei­ne Pra­xis. Sonst kann das zu­stän­di­ge Fi­nanz­amt der Käu­fe­rin oder dem Käu­fer die Ab­schrei­bung des Kauf­prei­ses ver­wei­gern. Ein rein ide­el­ler Wert nutzt sich näm­lich nicht ab. Das wür­de er­heb­li­chen wirt­schaft­li­chen Scha­den be­deu­ten. Der an­ge­ge­be­ne ma­te­ri­el­le Wert kann je­doch auch ge­ring be­mes­sen sein.

  1. Ge­mäß den Mus­ter­ver­trä­gen soll man auch ei­ne Pa­ti­en­ten­kar­tei über­ge­ben, aber ich möch­te al­le Pa­ti­ent*in­nen selbst wei­ter be­han­deln. Wie ist die­se Ver­pflich­tung zu ver­ste­hen?

Auch hier geht es dar­um, dass ei­ne Pra­xis ver­kauft und kein rei­ner Li­zenz­han­del be­trie­ben wird. Wenn Sie Ih­re ers­te Hälf­te der Pra­xis ab­ge­ben und Ih­re Pa­ti­ent*in­nen wei­ter­be­han­deln, dann könn­ten Sie ei­ne War­te­lis­te wei­ter­ge­ben oder Erst­ge­sprä­che füh­ren, de­ren Ak­ten Sie über­ge­ben – na­tür­lich im­mer nur mit Zu­stim­mung der be­tref­fen­den Pa­ti­ent*in­nen.

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In Vor­be­rei­tung der Ver­an­stal­tung wird emp­foh­len, die bvvp-Bro­schü­re „Nach­be­set­zung psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Kas­sen­sit­ze“ zu stu­die­ren, in der si­cher ei­ne Viel­zahl Ih­rer Fra­gen be­ant­wor­tet wer­den. Die Pu­bli­ka­ti­on zum Preis von 7 Eu­ro für Mit­glie­der und 14 Eu­ro für Nicht­mit­glie­der (plus 3 Eu­ro Ver­sand­kos­ten­pau­scha­le) er­hal­ten Sie auf un­se­rer Ho­me­pa­ge.

Be­stel­len Sie Ih­re Bro­schü­re zur Vor­be­rei­tung und mel­den Sie sich jetzt an: htt­ps://t1p.de/o6e­qb zum Be­ra­tungs­an­ge­bot am 7. No­vem­ber!

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